Anwaltskosten
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Die Frage „Was kostet das?“ lässt sich ohne Besprechung der Angelegenheit nicht beantworten.
Das seit dem 01.07.2004 an die Stelle der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) getretene Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) begrenzt für Private die Kosten einer Erstberatung.
Grundlage hierfür ist eine schriftlich zu treffende Vergütungsvereinbarung. [7 KB]
Auch kann bereits für die erste Beratung eine Pauschale vereinbart werden.
Im außergerichtlichen Bereich, z.B. bei der Vertragsgestaltung oder Prüfung eines Webshops können Zeitgebühren oder Pauschalen Flexibilität bieten.
Im gerichtlichen Bereich sind Abweichungen vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelmäßig nur nach oben zulässig, so dass die Honorarfrage davon abhängt, ob der von der Gebührenordnung vorgegebene Rahmen den Aufwand des Mandates deckt.
allgemeinemandatsbedingungen.htm [7 KB]
vollmacht.htm [4 KB]
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
RVG-Rechner
Information
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