Vollmacht
Den Rechtsanwälten
Peters | Rabeneick | Treseler
Liliengasse 1-3
33098 Paderborn
Telefon: +49 (0) 5251 - 2 40 96
Telefax: +49 (0) 5251 - 28 17 15
E-Mail: info@kanzlei-prt.de
wird hiermit in der Angelegenheit
umfassende Vollmacht erteilt
1. zur Prozeßführung (u. a.
nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme
von Widerklagen;
2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß
von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf
Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
3. zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 302,374
StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur
Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§
233 I, 234 StPO, jedoch ohne Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach §
145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung
zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen, auch für das Betragsverfahren;
4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und
Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in
Zusammenhang mit der oben genannten Angelegenheit;
5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen
Verhandlungen aller Art.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und
Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung,
Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-,
Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie
Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfaßt
insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die
Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht),
Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den
Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht
oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch
den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von
sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge - auch in Hinterlegungsverfahren -
entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
_________________, den _____________
___________________________
(Unterschrift)