zurück

P4

Rechtsanwaltskanzlei
Peters | Rabeneick | Treseler
Liliengasse 1-3
33098 Paderborn
Telefon: +49 (0) 5251 - 682250
Telefax: +49 (0) 5251 - 28 17 15

E-Mail: info@kanzlei-prt.de
Internet: www.kanzlei-prt.de

 

P5

Impressum - Kanzlei PRT
Urteile-DB

 

P6

Webshop-Check !

 

 

Rechtsanwalt Stefan RabeneickRA Rabeneick
*mit DB-Rechtsprechung
Abmahnung - Verteidigung*Abmahn. (Verteid.)
AGB-Recht*AGB-Recht
Datenschutzrecht*Datenschutzrecht
DesignrechtDesignrecht
E-Commerce-Recht E-Commerce-Recht 
  ebay-Recht *ebay-Recht 
  Fernabsatzrecht*Fernabsatzrecht
  OnlinevertragsrechtOnlinevertragsr.
  Recht der WebshopsRecht der Webshops
EDV-Recht EDV-Recht 
EventrechtEventrecht
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
HandelsrechtHandelsrecht
Internetrecht
*Internetrecht
  DialerrechtDialerrecht
  Domainrecht*Domainrecht
  Filesharingrecht Filesharingrecht 
  E-Mail-Spam*E-Mail-Spam
  Suchmaschinen-Recht Suchm.-Recht 
IT-Arbeitsrecht IT-Arbeitsrecht 
Markenrecht*Markenrecht
Medienrecht*Medienrecht
  PresserechtPresserecht
  TelekommunikationsrechtTelekommunik.
MultimediarechtMultimediarecht
Allgemeines PersönlichkeitsrechtPersönlichkeitsrecht
  BildnisrechtBildnisrecht
  NamensrechtNamensrecht
Softwarerecht Softwarerecht 
TitelschutzrechtTitelschutzrecht
Urheberrecht*Urheberrecht
  Filmrecht  Filmrecht   
  Fotorecht Fotorecht 
  MusikrechtMusikrecht
  UrheberpersönlichkeitsrechtPersönlichkeitsrecht
  Verlagsrecht Verlagsrecht 
Verbraucherrecht*Verbraucherrecht 
Wettbewerbsrecht*Wettbewerbsrecht
  BuchpreisbindungsrechtBuchpreisb.
  WerberechtWerberecht
Wirtschaft - Arbeit*Wirtschaft - Arbeit

P2

 

 


Beitrag: 22.06.2011 
- AG München: Bei ebay-Kauf PKW wirksamer Gewährleistungsausschluss nicht möglich (hier: Ausschluss durch Klausel)

Quelle: Pressemitteilung des AG München v. 08.01.2010

Thema: 
- AGB-Recht
- ebay-Recht

Externe Quellen ... (mehr)

Eine Frau bot über die Internetplattform eBay einen PKW VW T4 Multivan an. Bei der Beschreibung des Fahrzeugs gab sie an, dass es sich in einem gebrauchten, aber gut erhaltenen Zustand befinde. Es sei unfallfrei, scheckheftgepflegt und mit Standheizung und Tempomat ausgestattet.

Anfang Februar 2009 ersteigerte jemand für 3100 Euro dieses Fahrzeug. Anschließend wurde zusätzlich zwischen beiden ein schriftlicher Kaufvertrag mittels eines ADAC-Kaufvertragsformulars geschlossen. Da der linke Außenspiegel des Fahrzeugs beschädigt war, einigte man sich auf einen um 50 Euro reduzierten Kaufpreis.

Als der Käufer das Fahrzeug erhielt, stellte sich heraus, dass das Auto weder über Standheizung noch über einen Tempomat verfügte. Es wies einen Kilometerstand von 233 000 Kilometer auf. Laut dem Serviceheft erfolgte die letzte Wartung in einer Werkstatt Anfang 2004 bei einem Kilometerstand von 195 648. Eine weitere Inspektion bei Kilometerstand 220 000 war entgegen der Empfehlung der Werkstatt nicht durchgeführt worden.

Der Käufer erklärte deshalb sofort den Rücktritt und wollte seinen Kaufpreis zurück. Die Verkäuferin weigerte sich. Der Kaufvertrag sei gemäß dem ADAC-Kaufvertragsformular zustande gekommen. Hier sei vereinbart worden, dass der Käufer das Fahrzeug wie besehen erwerbe. Daher käme es auf die Fahrzeugbeschreibung bei e-bay nicht an. Es sei eine Gewährleistungsausschluss vereinbart worden. Im Übrigen sei sie nicht zur Nachbesserung aufgefordert worden.

Der Käufer erhob Klage vor dem Amtsgericht München und bekam von der zuständigen Richterin Recht:

Der Käufer sei wirksam zurückgetreten. Das Fahrzeug weise einen Mangel auf, da es nicht über eine Sitzheizung und einen Tempomaten verfüge, obwohl beides nach dem Kaufvertrag geschuldet sei. Die Beklagte habe schließlich bei der Fahrzeugbeschreibung unter dem Punkt „Komfortausstattung“ beides versprochen. Der Kaufvertrag sei auch durch den Zuschlag des Anbietenden schon auf e-bay wirksam geschlossen worden.

Dass die Sitzheizung und der Tempomat in dem schriftlichen ADAC-Kaufvertragsformular nicht aufgeführt wurden, ändere daran nichts. Die Parteien hätten insoweit keinen neuen Kaufvertrag geschlossen. Die Parteien hätten den ursprünglichen Kaufvertrag nur hinsichtlich des Preises modifizieren wollen. Es lasse sich dem Vertrag nicht entnehmen, dass die Verkäuferin auch von ihren sonstigen Zusagen Abstand nehmen wollte und der Käufer damit einverstanden gewesen sei.

Die Parteien hätten auch die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen. Die Verkäuferin könne sich nicht durch widersprüchliches Verhalten von ihrer Gewährleistungspflicht befreien. Sie könne nicht eine ganz bestimmte Beschaffenheit angeben und sich dann auf schriftliche Klauseln über den Gewährleistungsausschluss berufen. Im Übrigen habe sie auch arglistig gehandelt, da sie Beschaffenheiten zugesichert habe, die gar nicht vorlagen. Auf Grund dessen habe der Käufer auch gleich zurücktreten dürfen. Sich wegen einer Nachbesserung an die Verkäuferin zu wenden, sei ihm nicht zuzumuten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 11.12.2009, AZ 122 C 6879/09

Quelle: Pressemitteilung des AG München v. 08.01.2010

 

 

Impressum Kanzlei PRT



Besucher gesamt: 
--------> 87.349 
Besucher heute: 
----------> 10 
gerade online: 

----------> 6

max. online: 
----------> 71
Besucher gestern: 
----------> 34
Max. Besucher pro Tag: 
----------> 464
Seitenaufrufe diese Seite:  
----------> 904
Seitenaufrufe gesamt: 
----------> 3.225.523 
Webseite online 
seit 01.01.2008 



Themensuche Themensuche Themensuche Themensuche 


 
* Preis nach individueller Vereinbarung

Abwehr Abmahnung Wettbewerbsrecht (UWG) | Markenrecht (MarkenG) | Urheberrecht (UrhG)  *  Preis nach individueller Vereinbarung Abwehr Abmahnung Wettbewerbsrecht (UWG) | Markenrecht (MarkenG) | Urheberrecht (UrhG)

Abwehr Abmahnung Filesharing-Tauschbörse  *  Preis nach individueller Vereinbarung Abwehr Abmahnung Filesharing-Tauschbörse

Abwehr: Kostenfallen im Internet  *  Preis nach individueller Vereinbarung Abwehr: Kostenfallen im Internet

Webshop rechtssicher machen ! Webshop-Anleitung  *  Preis nach individueller Vereinbarung  Webshop rechtssicher machen ! Webshop-Anleitung

eBay / Amazon / Yatego / Auvito / Hood-Shop  rechtssicher machen ! Anleitungen  *  Preis nach individueller Vereinbarung eBay / Amazon / Yatego / Auvito / Hood-Shop  rechtssicher machen ! Anleitungen

AGB rechtssicher machen   *   Preis nach individueller Vereinbarung AGB rechtssicher machen 



* Preis nach individueller Vereinbarung
(mehr) 

Markenanmeldung Markenanmeldung

Sofort-Hilfe per Telefon Sofort-Hilfe per Telefon


Elemente auch von Web to date
Animierte Gifs auch von FreeGifs.de

(Anzeige)

itrecht.co - powered by 
@@@@
Frank Horstkotte * goodcompany

 

Abmahnung Impressum; Abmahnung ebay;
Abmahnung Widerrufsrecht; Abmahnung Filesharing;
Abmahnung Domain; Abmahnung Markenrecht;
Abmahnung Urheberrecht; Abmahnung UWG;
Abmahnung Wettbewerbsrecht

 


P3

 

P7

 

P8

 

P9

 

P10

 

 

zurück