Widerrufsrecht und die Rücksendekosten
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Beitrag: 31.01.2009 -Widerrufsrecht und die Rücksendekosten
In unserer Beratungspraxis werden wir häufig gefragt, ob der Internethändler in jedem Fall bei Ausübung des Widerrufsrechts die Rücksendekosten zu tragen hat.
Sonderregelung beim Widerrufsrecht:
Denn "nur" beim Widerrufsrecht kann der Internethändler dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung bis zu einem Betrag von 40,00 € auferlegen (§ 357 BGB). Der Internethändler muss dann in den Widerrufsfolgen darauf hinweisen.
Weitere Ausnahme:
Auch wenn der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufs weder die Gegenleistung (Zahlung des Kaufpreises) noch eine Teilzahlung erbracht hat, können die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher auferlegt werden. Auch darauf muss in der Belehrung hingewiesen werden. Ist ein Widerrufsrecht abbedungen, gilt diese Ausnahme auch für den Fall, dass der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt.
Relevant ist hierbei die Vornahme der Leistungshandlung (Erteilung Überweisungsauftrag) und nicht der Eintritt des Leistungserfolgs (Gutschrift Konto Internethändler).
Information
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