Was bringen Disclaimer ?
Platzhalter11 - Oben
|
P11 |
Beitrag: 28.05.2009 - Was bringt der Disclaimer "Ohne vorherigen Kontakt keine Abmahnung"?
Sie sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken, die sog. Disclaimer.
Um juristische Probleme schon im Vorfeld abzuwenden, lassen sich Betreiber von Internetseiten immer wieder neue Formulierungen einfallen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt.
Der Disclaimer konnte beispielsweise lauten:
(...)
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
(...)
Die Grundidee ist zunächst einmal einleuchtend. Der Betreiber der Internetseite will unnötige Kosten vermeiden.
Rechtlichen Vorgaben hält dies allerdings nicht stand. So ist in § 12 Abs. 1 UWG sogar ausdrücklich festgelegt, dass abgemahnt werden muss. Nicht zuletzt auch, um den Abmahner vor ihm ungüstigen Kostenfolgen zu bewahren.
Solche Disclaimer sind nicht nur unnütz, sie können auch selbst zum Gegenstand einer Abmahnung werden. Eine solche Formulierung kann eine unzulässige AGB darstellen, da dem Anspruchsinhaber sein Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolungskosten gem. § 12 Abs. 1 UWG) streitig gemacht wird. Gerichtliche Entscheidungen hierzu sind allerdings nicht bekannt.
Eine fundierte Rechtsberatung läßt sich durch Disclaimer eben nicht ersetzen.
Information
Platzhalter12 - Unten
|
P12 |






