Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen
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Quelle: Pressemitteilung der VZBV
Beitrag: 23.10.2008 - Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen
Kostenfallen im Internet !
Kostenpflichtige Internetdienste !
Kostenfallen im Internet: Etappensieg im Gewinnabschöpfungsverfahren
Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen
22.10.2008 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen
Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der
Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so
genannten Kostenfallen erzielt hat. Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau.
Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich
durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden.
"Die Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im
Internetgeschäft", erklärt der Vorstand des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes, Gerd Billen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband versucht mit den Verfahren dem
Internetanbieter seinen nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht
erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu ist mit den aktuellen
Urteilen gelegt. Das Gericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges
Handeln des Anbieters. Im April 2007 hatte der Verband die Firma wegen
Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten abgemahnt. Diese waren
derart gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote
für Leistungen wie Lebenserwartungstests seien kostenfrei. Tatsächlich ging
man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro
ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten
informiert. Im Dezember 2007 mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband Online
Service Ltd. wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen
Adventskalender ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der
laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden monatlich über 20.000
Verbrauchern im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben.
"Kostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der
Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet", fordert Billen.
Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein
Internet-Angebot kostenpflichtig war.
Auch WEB.de wegen Abofalle zum Unterlassen verurteilt
Auch gegen den E-Mail-Anbieter WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband
in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine
3-monatige Club-Mitgliedschaft als "Treuegeschenk" und
"Dankeschön" an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo,
wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten
hingewiesen. Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende
Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband
Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes
Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche
Schritte eingeleitet.
Landgericht Hanau, Urteile vom 01.09. 2008, Az.: 9 O 551/08 und 17.09.2008,
Az.: 1 O 569/08; Landgericht Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/08
(sämtlich nicht rechtskräftig)
Abgemahnte Seiten von Online Service Ltd.:www.lebenstest.de www.berufs-wahl.de
www.iq-fieber.de www.online-flirten.de www.my-adventskalender.de
Quelle: Pressemitteilung der VZBV
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