Kostenfallen im Internet !
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Beitrag: 19.02.2008 - Kostenfallen im Internet !
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Wir bearbeiten Abmahnungen aus folgenden Rechtsgebieten:
- Schwerpunkt- Rechtsgebiete.
* Preis nach individueller Vereinbarung.
Einige unseriöse Firmen schwächen das Vertrauen in den Online-Handel und verdienen ihr Geld im Medium Internet damit, dass sie auf ihren Internetseiten Leistungen anbieten, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar sind.
Die auf den ersten Blick kostenfreien Angebote (z. B. Routenplaner, Lebensprognose) werden von der Internetgemeinde naturgemäß gerne genutzt. Dementsprechend schnell erfolgt auch die Anmeldung bei diesen Diensten.
Die böse Überraschung kommt dann in Form einer Rechnung mit der gelben Post, in der dem Internetnutzer ein angeblicher Vertragsschluss mitgeteilt und eine Nutzungsgebühr, in der Regel zwischen 50 bis 200 €, verlangt wird.
Dass die Anmeldung auch den Vertrag schließt, war dem Internetnutzer aufgrund des intransparenten Angebots bis zum Zugang der Rechnung überhaupt nicht bekannt.
Denn Vertragsbedingungen und AGB sind dabei so geschickt versteckt, dass der Internetnutzer sie gar nicht zur Kenntnis nehmen kann.
Damit ist der Tatbestand der irreführenden Werbung i. S. d. UWG erfüllt.
Bei zweifelhaften Angeboten im Internet beraten wir Sie.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
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