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Ist Ihr Webshop rechtssicher ?

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Beitrag: 21.03.2007 - Ist Ihr Webshop rechtssicher ?; gesetzliche Informationspflichten & Co.
*Neues Fernabsatzrecht in Kraft ab dem 11.06.2010

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Information

Zum Festpreis:
- Internetshop-Anleitung (www.xxx.de) * Preis nach individueller Vereinbarung 
- Webshop-Check @ mail

OSCommerce oder XTCommerce) können als Open-Source-Pakete von Unternehmen auf ihrem Webspace leicht installiert werden, ohne dass dies besondere technische Vorkenntnisse erfordert.

Gerade dieser unbeschwerte Zugang über das Medium Internet zum eCommerce lässt leicht die großen Risiken vergessen, die einen Website-Betreiber mit der Veröffentlichung seiner Web-Seiten im Internet treffen.

Denn Sie handeln im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Dabei halten Sie Ihre Waren und/oder Dienstleistungen sowohl an Unternehmer (B2B) als auch Verbraucher (B2C) feil.

Bei Fernabsatzverträgen über das Medium Internet sind (insbesondere gegenüber Verbrauchern) eine Vielzahl von gesetzlichen Informationspflichten zu beachten.

Der Anwendungsbereich der Rechtsnormen wird von den Gerichten durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Eine auf das Medium Internet bezogene optimale Gestaltung Ihres Webauftritts (Webshops) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist deshalb unerlässlich und sollte mit einem Rechtsanwalt sorgfältig abgestimmt werden.

Ihr Internetauftritt sollte auch in regelmäßigen Zeitabständen hinsichtlich neuer Gesetze und geänderter Rechtssprechung aktualisiert werden.

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Ihren Webshop rechtssicher zu machen.

siehe auch:
- Abmahnungs-Check per Fax
- Abmahnungs-Check @ mail
- Abmahnung erhalten ? - Wir beraten Sie.
- Ist Ihr ebay /-Amazon-Shop rechtssicher ?
- Schnell-Check @ mail
- Webshop-Check @ mail

- Mandatsbedingungen [7 KB]
- Vollmacht [4 KB]

Aufzählung

Nr. 1 : Anbieterkennzeichnung (TMG):
Ist Ihre Anbieterkennzeichnung entsprechend dem § 5 Telemediengesetz inhaltlich korrekt und hinsichtlich höchstrichterlicher Rechtsprechung richtig placiert ? Ein Verstoß gegen den § 5 TMG kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Ein scharfes Schwert.
Nr. 2: Widerrufs- oder Rückgabelehrung:
Ist Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung entsprechend der einschlägigen Rechtsnormen detailliert und klar und verständlich ?
Ist Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung speziell für Ihren Internetauftritt inhaltlich überhaupt die richtige ?
Ist die divergente Rechtsprechung zur Widerrufs- oder Rückgabebelehrung hinreichend berücksichtigt ?
Innerhalb der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung finden sich häufig unwirksame Klauseln, welche die Rechte des Verbrauchers beim Widerruf oder der Rückgabe unzulässig einschränken.
Nr. 3: Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr:
Werden die einschlägigen Rechtsnormen von Ihnen überhaupt und wenn ja richtig umgesetzt ?
Die einschlägigen Rechtsnormen greifen auch im B2B, denn als Kunde ist sowohl der Verbraucher (B2C) als auch der Unternehmer klassifiziert.
Nr. 4: Vorvertragliche Informationspflichten:
Wird der gesetzliche Informationspflichten-Katalog von Ihnen gegenüber Verbrauchern vorvertraglich erfüllt ?
Nr. 5: Nachvertragliche Informationspflichten:
Werden die nachvertraglichen Informationspflichten von Ihnen in Textform erfüllt ?
Nr. 6: Vertragsschluss im Internet:
Wie ist Ihr Vertragsschluss gestaltet ?
Handelt es sich bei Ihren Verkaufsangeboten um ein "invitatio ad offerendum", daher die Aufforderung an den Kunden, Ihnen durch die Bestellung erst ein Angebot zu machen oder bereits um ein "verbindliches Angebot", welches der Kunde durch die Bestellung bereits annimmt ?
Hat die jetzige Gestaltung des Vertragsschlusses negative rechtliche Auswirkungen ?
Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Gestaltung des Vertragsschlusses auch die Erfüllung / Einhaltung anderer Rechtsnormen und auch den Inhalt der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung beeinflussen können.
Nr. 7: Bestellvorgang Internetshop:
Sind hier Besonderheiten negativ auffällig, z. B. Bestellschritt Versandkosten oder Versandart / Hinterlegung Widerrufs- oder Rückgabebelehrung etc. ?
Nr. 8: Einbeziehen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB):
Werden Ihre AGB wirksam in den Vertrag einbezogen ?
Nr. 9: Unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB):
Halten Ihre AGB einer Inhaltskontrolle stand ?
Hier ist das Risiko besonders groß, von einem Mitbewerber oder Fachverband abgemahnt zu werden, da sich die Unsitte eingebürgert hat, einfach AGB's ohne Inhaltskontrolle von anderen Websites zu übernehmen.
Nr. 10: Preisangabenverordnung (PAngV):
Halten Ihre Angebote der Preisangabenverordnung stand ?
Demnach müssen die Preisangaben den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.
Zudem besteht bei einem Verstoß die Gefahr einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € wegen Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Behörde (§ 10 I PAngV i.V.m. § 3 I Nr. 2, II WiStG). Ein scharfes Schwert.
Nr. 11: Newsletter-Versand (Spamming):
Erfüllen Sie die Voraussetzungen einschlägiger Rechtsnormen und höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Versand von Werbe-E-Mails ?
Anderenfalls sind Ihre Werbe-E-Mails als unzulässige Spams zu klassifizieren.
Bedenken Sie bitte auch, dass das Spamming Eingang in das neue Telemediengesetz gefunden hat und nunmehr eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld bis zum 50.000,00 € geahndet werden kann. Ein scharfes Schwert.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend...

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