ebay-Haftung als Mitstörer !
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Beitrag: 02.03.2009 -Bei gefälschten Markenartikeln haftet ebay nicht als Mitstörerin
Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf
Der 20. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma ebay-GmbH nicht
als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach
erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu
gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.
Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache am 19. April 2007 (vgl. die
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 45/2007 vom 19. April 2007)
entschieden, dass die Firma ebay-GmbH als Störerin in Betracht komme, wenn
Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen. Die
Prüfungspflichten für den Internetanbieter dürften aber nicht so überspannt
werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt werde. Der
Bundesgerichtshof hatte die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf
zurückverwiesen.
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat daraufhin die Berufung
der Firma Rolex S. A. am 24. Februar 2009 zurückgewiesen und im konkreten Fall
einen Unterlassungsanspruch gegen die Firma ebay-GmbH verneint. Die Firma Rolex
S. A. habe nicht ausreichend dargelegt, dass es nach entsprechenden Hinweisen
des Markeninhabers noch zu gleichartigen Markenrechtsverletzungen gekommen sei,
die die ebay-GmbH hätte verhindern müssen.
Die ebay-GmbH sperre inzwischen mit Hilfe eines Filterprogramms Angebote, die
Markennamen offensichtlich unzulässig verwendeten. Es sei dem Internetanbieter
nicht zumutbar, jedes Angebot vor der Veröffentlichung im Internet auf eine
mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen, weil eine solche Pflicht das gesamte
Geschäftsmodell in Frage stelle.
Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
(Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: I-20 U 204/02)
Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf v. 26.02.2009
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