Dunkle Wolken ziehen auf für den Onlinehandel !
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Beitrag: 06.12.2007 - Dunkle Wolken ziehen auf für den Onlinehandel ! Geplante Musterwiderrufsbelehrung
*Neues Fernabsatzrecht in Kraft ab dem 11.06.2010
Die Absicht des Gesetzgebers, dem Unternehmer das Belehren zum Widerrufs- oder Rückgaberecht zu vereinfachen durch Zurverfügungstellung der Musterwiderrufsbelehrung hat die gegenteilige Wirkung und ist nunmehr zur Rechtsfalle für Unternehmer geworden.
Die Musterwiderrufsbelehrung ist von den Gerichten verrissen worden, die Entscheidungen sind divergent und jedes einzelne Wort der Musterbelehrung wird zwischenzeitlich auf die Waagschale gelegt.
Die Musterwiderrufsbelehrung ist generell kein Freibrief mehr - siehe KG Berlin, 5 W 295/06
Aufgrund dessen sah sich nun das Justizministerium veranlasst, einen aktuellen Diskussionsentwurf für die neue Widerrufsbelehrung vorzulegen. Konkret handelt es sich um den Diskussionsentwurf für eine "3. Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung".
Kommt es so wie angedacht, droht weiteres Ungemach, denn auch diese Belehrung kann ggf. von den Gerichten verrissen werden.
Denn Voraussetzung dafür, dass die Widerrufsfrist überhaupt zu laufen beginnt ist, dass im Wortlaut folgende Regelungen abzudrucken sind:
- § 312 c Abs. 2 BGB, § 1 BGB-InfoVO
- 312 e Abs. 1 S. 1 BGB, § 3 BGB-InfoVO
- § 2 BGB-InfoVO
Die neue Widerrufsbelehrung würde dann ca. 4 Seiten umfassen.
Die entsprechenden Rechtsnormen sind im Einzelfall aber auch auszufüllen. Die meisten Shopbetreiber haben dann wohl ein größeres Problem.
Dann stellt sich noch die Frage, wo die Informationen zu erteilen sind. Bei ebay o. ä. Plattformen ggf. direkt in der Artikelbeschreibung selbst. Die Angebote würden dann vollkommen überfrachtet werden mit Gesetzeswiederholungen. Mal davon abgesehen, dass auf so manchen Internetplattformen so umfangreiche Informationen gar nicht erteilt werden können aus Platzmangel.
siehe auch:
- Abmahnungs-Check per Fax
- Abmahnungs-Check @ mail
- Ist Ihr Webshop rechtssicher ?
- Ist Ihr ebay /-Amazon-Shop rechtssicher ?
- Schnell-Check @ mail
- Webshop-Check @ mail
Information
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