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Brauchen Amazon-Händler AGB ?

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Beitrag: 14.05.2009 - Brauchen Amazon-Händler AGB?
*Neues Fernabsatzrecht in Kraft ab dem 11.06.2010

Häufig in unserer Beratungspraxis hören wir die Frage, "ob Amazon-Händler eigene AGB brauchen".

Da Amazon selbst über die Plattform verkauft, hält Amazon auch mehrere Versionen eigener AGB dem Verbraucher vor. Der Amazon-Händler kann sich diese AGBs aber nicht zu eigen machen; sie gelten nur für Verträge mit Amazon-Kunden, also nur, wenn ein Kunde direkt bei Amazon etwas kauft.

So bestimmt Amazon selbst speziell in § 2 der eigenen AGB:

(...) Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Anbieter aus Marketplace oder zShops kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zustande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen. (...)
Diese Klausel zeigt, dass Amazon voraussetzt, dass gewerbliche Händler bei Amazon eigene AGB verwenden.

Diesbezüglich einschlägig sind auch die sog. "Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.a.r.l., in der jeweils aktuellen Fassung". Dieses Klauselwerk gilt aber nur zwischen Amazon und dem gewerblichen Verkäufer.

Die Klauselwerke von Amazon helfen dem gewerblichen Händler also nicht weiter.

Es ist auch grundsätzlich nicht ratsam, sich an AGB Dritter anzuhängen, da diese ja jederzeit vom Dritten ohne eigenes Zutun geändert werden können, ggf. zum Nachteil der Verbraucher und somit unlauter, was der Händler sich dann zu eigen macht. Insbesondere die von Amazon verwendetete Widerrufsbelehrung ist nicht auf dem neuesten Stand per dato., woraus sich erhebliche wettbewerbsrechtliche Probleme ergeben würden, wenn man keine eigene Widerrufsbelehrung verwendet.

Der Amazon-Händler braucht also eigene AGB !

Diese drängen sich auf, um die umfangreichen Informationspflichten kompakt und übersichtlich für den Verbraucher strukturiert unterzubringen. Diese Informationspflichten müssen dem Kunden erteilt werden. Es ist augenscheinlich, dass viele Amazon-Händler immer noch meinen, die Erteilung nur einer Widerrufsbelehrung alleine würde den rechtlichen Vorgaben schon genüge tun. Diese Annahme ist falsch. Hinsichtlich der Erteilung gesetzlicher Informationspflichten ist Amazon kein rechtsfreier Raum.

Viele Händler verkennen dabei, dass bei Fehlen gesetzlicher Informationspflichten auch die Widerrufsbelehrung im Regelfall schon falsch ist, da diese an die Erteilung dieser Informationspflichten und weiterer Voraussetzungen gekoppelt ist.

Besonders Ärgerlich für den Verbraucher und gesetztreue Mitbewerber ist es, dass sich viele Händler immer noch in die Anonymität von Amazon flüchten. Denn aufgrund der Intransparenz von Amazon bezüglich der Verkäuferdaten erfährt der Kunde ggf. erst bei Lieferung der Ware die Daten des Verkäufers; wenn kein Absender vorhanden ist, bleibt der Kunde ggf. gänzlich ahnungslos. http://www.ombudsmann.de/ombudsmann.php/cat/3/aid/353/title/Amazon:+Wer+steckt+dahinter%3F

Es ist bekannt, dass bei Amazon Platzmangel bezüglich der Hinterlegung von rechtlichen Infos besteht. Manche Händler haben schon Probleme, die gesetzliche Widerrufsbelehrung unterzubringen.

Hier müssen Sie mit Tricks arbeiten.

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