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Bilder im Internet lösen Vertragsstrafe aus !

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Beitrag: 17.12.2009 - LG Leipzig: Vorsicht ! Auf Server belassene Bilder ohne Verknüpfung zu redaktionellen Inhalten lösen nach Abschluss einer Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 5.000,- EUR aus

Oftmals werden nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zwar die redaktionellen Inhalte (in denen die Bilder impliziert waren) gelöscht, aber nicht die Bilder selbst vom Server. 

So kann es sein, dass diese Bilder noch durch eine Bildersuchmaschine auffindbar sind; somit besteht immer noch Erreichbarkeit derselben. 

Die Erreichbarkeit zweier urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet, die über eine Bildersuchmaschine auffindbar sind, ist mit einer Vertragsstrafe von  5.000,- EUR zu sanktionieren (so: LG Leipzig, Urt. v. 07.10.2009 - Az.: 5 O 1508/08). 

Der Vertragsstrafegläubiger stellte nach einem Monat durch die Bildersuchmaschine Picsearch fest, dass die Bilder noch erreichbar waren.

Der Vertragsstrafegläubiger machte wegen der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe von 10.000,- EUR klagweise geltend. 

Das LG Leipzig reduzierte die Vertragsstrafe jedoch auf 5.000,- EUR; dies sei angemessen.

Fazit: Somit ist nach Abgabe einer Unterlassungserklärung angeraten, das Medium Internet penibel von gerügten Inhalten zu säubern.

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