OLG Frankfurt - Zur Widerrufsbelehrung bei ebay
Platzhalter11 - Oben
|
P11 |
Beitrag: 31.03.2006 - OLG Frankfurt a. M., Aktenzeichen: 6 U 3/06
- Neues Fernabsatzrecht in Kraft ab dem 11.06.2010
< Widerrufsbelehrung außerhalb der Verkaufsangebote „nur“ auf der mich-Seite bei ebay-Deutschland ist keine klare und verständliche Information i. S. d. § 312 c BGB >
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung sah sich der Unterlassungsschuldner veranlasst, die Information über das Widerrufsrecht „nur“ auf der mich-Seite bei ebay-Deutschland zu hinterlegen.
Der Unterlassungsgläubiger sah darin einen Verstoß gegen die übernommene Unterlassungspflicht und bekam Recht.
Die Frankfurter Richter sahen darin keine klare und verständliche Information i. S. d. § 312 c BGB, denn der Kaufinteressent rechne nicht damit, über den mich-Button auf wichtige angebotsbezogene Informationen zu stoßen (31.03.2006 - OLG Frankfurt a. M.: 6 U 3/06) [174 KB]
Die Formulierung des Unterlassungsvertrages stimmte mit der gesetzlichen Regelung überein.
Damit schließen sich die Frankfurter Richter der Rechtsprechung des OLG Hamm (NJW 2005, 2319 f.; Vorinstanz LG Bielefeld) an, welches gleichfalls die Information nur auf der mich-Seite bei ebay-Deutschland als unzureichend ansah.
Damit sind die Frankfurter Richter auch weiterhin ihrer Richtschnur (MMR 2001, 529 f.; Beschluss vom 17.04.2001) treu, wonach die Information zum Widerrufsrecht nur dann klar und verständlich ist, wenn sie sich auf einer Seite befindet, die der Nutzer aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt.
Ob diese Information auch über einen Hyperlink, der auffällig placiert ist und durch seine Bezeichnung klar darauf hinweist, zu geben ist, ließ das OLG Frankfurt a. M. offen, stellte aber fest, dass der mich-Button bei ebay-Deutschland diesen Anforderungen nicht genügt.
Neben dem „wie“ der Informationserteilung ist somit auch das „wo“ genauestens zu beachten.
Das Widerrufsrecht ist als Gestaltungsrecht der „Kern des Fernabsatzrechts“.
Es ist auch angebotsbezogen und daher, weil die Verkaufsangebote bei ebay-Deutschland im Focus der ebayer stehen, direkt in den Verkaufsangeboten zu erteilen. Anderenfalls bleibt die Information dem Zufall überlassen.
Zumindest muss dem Verbraucher über einen „sprechenden Hyperlink“ die Möglichkeit eröffnet werden, die Information zu konsumieren. Dass dieser Hyperlink auch auffällig placiert ist, versteht sich von selbst.
Empfehlenswert ist es aber, die detaillierte Widerrufsbelehrung direkt in das Verkaufsangebot zu implizieren.
Dazu bietet ebay-Deutschland gewerblichen Anbietern auch die notwendigen technischen Mittel.
Information
Platzhalter12 - Unten
|
P12 |






