Auch E-Books sind preisgebunden
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Beitrag: 18.10.2008 - Auch E-Books sind preisgebunden
Quelle: Pressemitteilung Börsenverein
E-Books, die einem gedruckten
Buch im Wesentlichen entsprechen, sind preisgebunden. Diese Ansicht legt der
Börsenverein des Deutschen Buchhandels bei der Auslegung des
Preisbindungsgesetzes zu Grunde. Das setze zwar keine vollständige Identität
der Inhalte voraus, so der Verband, schließe aber beispielsweise die
Preisbindungspflicht im Handel mit einzelnen Buchkapiteln aus. Für die Verlage
heißt das: Sie müssen E-Books im Sinne des Gesetzes preisbinden. Im
Zweifelsfall wird der Börsenverein über Musterverfahren die Preisbindung bei
E-Books gerichtlich durchsetzen. „E-Books sind eine große Chance für den
Buchmarkt, denn sie erweitern das Spektrum der Lese- und Arbeitsmöglichkeiten
mit Büchern", so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des
Börsenvereins. „Deshalb ist es wichtig, den Umgang mit elektronischen
Inhalten klar zu definieren." Nicht als E-Book im Sinne des
Buchpreisbindungsgesetzes zu verstehen seien beispielsweise
Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, Mehrfachnutzungen von Inhalten in
Netzwerken und die Online-Nutzung von vernetztem Content.
Der Vorstand des Börsenvereins hat die „Stellungnahme zur Preisbindung von
E-Books" erarbeitet, um seinen Mitgliedern Orientierung beim Umgang mit
immer stärker nachgefragtem elektronischen Content zu geben. Unbestritten war
dabei, dass E-Books preisgebunden sind, definiert werden musste allerdings, was
in diesem Kontext unter einem E-Book genau zu verstehen ist.
Das Gesetz zur Buchpreisbindung in Deutschland ist am 1. Oktober 2002 in Kraft
getreten. Es schreibt fest, dass ein Buch überall in Deutschland zum selben
Preis verkauft wird. Diese Ausnahmeregelung hat einen kulturpolitischen
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass feste Ladenpreise zum Erhalt
einer intakten Buchhandelslandschaft beitragen und Raum für Nischenthemen,
Experimente und kulturelle Vielfalt lassen. Bis dahin war die Preisbindung von
Büchern und Fachzeitschriften bereits mehr als 100 Jahre in Deutschland über
das Sammelreverssystem vertraglich geregelt. Dem Gesetz hatten im Jahr 2002
sämtliche zum damaligen Zeitpunkt im Bundestag vertretenen Parteien zugestimmt.
Die Stellungnahme des Börsenvereins ist im Internet abrufbar unter http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Preisbindung_von_E-Books_Stellungnahme_des_Vorstands.pdf
Quelle: Pressemitteilung Börsenverein
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