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28.01.2009 - AG Nordhorn, Az: 3 C 1308/08

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28.01.2009 - AG Nordhorn, Az: 3 C 1308/08 - Regelstreitwert bei negativer Bewertung bei ebay beträgt 4.000,00 €

Leitsätze und Landeswappen

AMTSGERICHT NORDHORN
BESCHLUSS

3 C 1308/08
28. Januar 2009

In dem Rechtsstreit
der Firma

gegen

Herrn ... Nordhorn,

wird der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt auf
4.000,00 €.

Gründe:

Gemäß § 3 ZPO ist der Streitwert nach dem Betrag zu beziffern, den das Gericht aufgrund der Darlegung des
Klägers als angemessen erachtet. Da die Klägerin einen Angriff in den eingegriffenen und ausgeübten
Gewerbebetrieb geltend macht, der sich negativ auf den Gewerbetrieb ausgewirkt haben soll, geht das Gericht von
einem Regelstreitwert in Höhe von 4.000,00 € aus.

(Unterschrift)

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