26.03.2007 - LG Hamburg, Az: 315 O 296/07
Platzhalter11 - Oben
|
P11 |
26.03.2007 - LG Hamburg, Az: 315 O 296/07 - Bewerbung mit „keine ebay Gebühr" wettbewerbswidrig; diverse unwirksame Klauseln
Leitsätze und Landeswappen
...(mehr Info)
Landgericht Hamburg
315 O 296/07
B E S C H L U S S
vom 26.3.2007
In Sachen
- Antragstellerin –
gegen
- Antragsgegner –
beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15 durch den Vorsitzenden
Richter am Landgericht Schneider im Wege der einstweiligen Verfügung - der
Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem
Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses
nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis
zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EJR 250.000,00;
Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
v e r b o t e n,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot
von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform eBay,
xxx zu bewerben
1.
und dabei im Rahmen einer Widerrufsbelehrung drauf hinzuweisen, der Verbraucher
könne den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen;
2.
und/oder dabei im Rahmen einer Widerrufsbelehrung ohne weitere Erläuterung zu
behaupten:
„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. ";
3.
und/oder zu erklären, bei einem Widerruf oder einer Rückgabe werden unfreie
Pakete nicht angenommen;
4.
und/oder ohne anzugeben, ob der genannte Preis die Umsatz-/Mehrwertsteuer
enthält;
5.
und/oder dabei die eigenen Angebote durch die Angabe von Preisen, denen ein
Preis gegenübergestellt wird, welcher ohne weitere Erläuterungen mit der
Bezeichnung „UVP" versehen ist zu bewerben;
6.
und/oder dabei im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären:
„Meine Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, ";
7.
und/oder dabei im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären:
„Der Vertrag ist geschlossen, wenn ich die Annahme der Bestellung bestätige
oder die Lieferung ausgeführt habe. ";
8.
und/oder im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären:
„Bei Stornierung des Auftrags seitens des Kunden erhebe ich
Stornierungsgebühren in Höhe von fünf Prozent des Bestellwertes, mindestens
jedoch 10 Euro.";
9.
und/oder im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln:
„Ich behalte mir das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentliche"
Merkmale an den jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikeln, jederzeit und
ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder
Druckfehlern im Angebot behalte ich mir das Recht der Berichtigung vor. ";
10.
und/oder dabei im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln:
„Für den Fall, dass ich ein konkretes Angebot gemacht habe, bin ich, soweit
nichts anderes vereinbart ist, zwei Wochen an die in meinem Angebote enthaltenen
Preise gebunden ";
11.
und/oder durch besondere farbliche Gestaltung und durch animierte Grafiken oder
in sonst besonders hervorgehobener Weise auf den Text „keine ebay Gebühr-
hinzuweisen
wenn dies alles wie in Anlage ASt 1 und ASt 2 geschieht.
II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von
EUR 20.000,-- zur Last.
Platzhalter12 - Unten
|
P12 |






