08.10.2004 - LG Bielefeld, Az: 17 O 160/04
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08.10.2004 - LG Bielefeld, Aktenzeichen: 17 O 160/04
Volltext: 08.10.2004lgbielefeldaktenzeichen17o16004.pdf [629 KB]
Auszug: Eine Widerrufsbelehrung nur auf der mich-Seite bei ebay ist keine ausreichende Information im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB, denn sie ist dort geradezu versteckt. Von einer Information kann man nur sprechen, wenn der zu Informierende zu der Nachricht geführt wird; es genügt nicht, wenn er sie bei der Suche nach anderen Dingen zufällig entdecken kann
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