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1075 Gerichtliche Entscheidungen
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Beratung Abmahnung !
Stand: 02.05.2012 
*Ansprechpartner Rechtsanwalt Stefan Rabeneick

News:
Neue Gegner: Diese Abmahnungen UWG weisen besondere Auffälligkeiten auf. Wir beraten Sie sofort !
- Thomas Russer, Jahnstr. 86, 73037 Göppingen, vertr. d. RÄe Spiske pp., 73079 Süßen (2. Abmahnung).

Gegnerliste (Auszug):


26 Abmahner UWG; davon 18 Abmahner UWG * erfolgreich abgewehrt | *Quote 69,23 %
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Wir sind fokussiert auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen (UWG)  | Nr. 84: Günter Schmidt e. K., Am Dornbusch 29, 36119 Neuhof, vertr. d.  Rechtsanwalt Michael Balser, Emil-Nolde-Allee 17, 36041 Fulda > erfolgreich abgewehrt | im Zuge dieser Sache konnten wir für unseren Mandanten ggü. dem Abmahner auch erfolgreich eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000,00 € geltend machen, die bereits ausbezahlt wurde (Sachinformation)

46 Abmahner Filesharing; davon 46 Abmahner Filesharing * keine Zahlung | *Quote 100 % 
Abmahnung Filesharing erhalten ? In 46 Filesharing-Sachen wurde bis dato. keine Zahlung Anwaltsgebühr und/oder Schadensersatz (Lizenzgebühr) geleistet (Sachinformation)


*von der Quote ist "nicht" auf die Qualität und/oder Qualifikation anwaltlicher Tätigkeit zu schließen 
*Gegnerliste komplett

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§ juris-Ticker BGB §

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Information

§ juris-Ticker BGB §

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1664 BGB, Randnummer 18.1 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart v. 04.10.2010 (5 U 60/10 - NJW-RR 2011, 239-243) braucht sich eine verletzte natürliche Person auch das etwaige Mitverschulden gesetzlicher Vertreter bei der Entstehung des Schadens nicht anrechnen zu lassen, soweit keine rechtliche Sonderverbindung besteht.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1664 BGB, Randnummer 19.1 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des LG Ellwangen v. 21.09.2010 (3 O 18/10 - FamRZ 2011, 739) sind für den Anspruch aus § 1664 BGB die Familiengerichte nach § 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG zuständig.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1643 BGB, Randnummer 9.1 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt v. 13.04.2011 (20 W 374/09 - ZEV 2011, 597-599) besteht für die Ausschlagung einer Erbschaft keine Genehmigungspflicht, wenn ein vertretungsberechtigter Elternteil die Erbschaft für sich als Vorerbe ausschlägt und dann die Eltern die Erbschaft für die als Nacherben vorgesehenen minderjährigen Kinder ausschlagen.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1638 BGB, Randnummer 10.1 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm v. 13.04.2010 (15 Wx 263/09 - NJW-RR 2010, 1589-1591) endet die Ergänzungspflegschaft automatisch mit dem Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres nach § 2 BGB, da diese nicht länger dauern kann, als die durch die Bestimmung der Zuwendung ausgeschlossene elterliche Vermögenssorge, an deren Stelle sie tritt.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1618a BGB, Randnummer 8.1 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des OVG des Saarlandes v. 20.12.2010 (2D 333/10 - FamRZ 2011, 1162-1163) kann eine Prozesskostenhilfebedürftigkeit des Kindes entfallen, wenn die Mutter Anwältin ist und daher das Kind vor Gericht vertreten kann, da nicht davon auszugehen ist, dass die Mutter ein Honorar in Rechnung stellen würde und ein solches Verhalten auch mit Blick auf § 1618a BGB ungewöhnlich wäre.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1618a BGB, Randnummer 11.1 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des LSG Hessen v. 15.03.2011 (L U 90/09 - NZS 2012, 25-27) erbringt ein Student, der seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten Hilfe(dienst) leistet, eine im Rahmen des Eltern-Kind-Verhältnisses übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 2 SGB VII (Wie-Beschäftigter) steht. Dies gilt auch, wenn das Kind erwachsen ist und nicht mehr überwiegend bei den Eltern wohnt.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1618a BGB, Randnummer 11.2 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des LSG Hessen v. 31.01.2011 (L 9 U 120/10 - UV-Recht Aktuell 2011, 660-667) steht ein 14-Jähriger, der seinem Vater am Wochenende für ca. 6 Stunden beim Brennholzlesen und -spalten hilft, nicht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1618 BGB, Randnummer 10.1 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des OLG Zweibrücken v. 29.06.2011 (3 W 51/11 - NJW 2011, 3728-3729) scheidet eine Einbenennung eines Kindes entsprechend § 1618 BGB in einem Fall, in dem ein Elternteil und dessen Ehegatte voneinander getrennt leben und der getrennt lebende Ehegatte der Einbenennung zugestimmt hat, aus, da andernfalls der Zweck der Regelung in § 1618 BGB, nämlich die namensmäßige Integration des Kindes in seine neue soziale Familie, verfehlt wird.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1618 BGB, Randnummer 22.1 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des VGH Bayern v. 22.07.2010 (5 ZB 10.406) genügt die Tatsache, dass ein Name fremdsprachigen Ursprungs ist, da er an zwei für die deutsche Sprache untypischen Stellen mit „h“ geschrieben wird, nicht als wichtiger Grund i.S.d. § 3 Abs. 1 NamÄndG für eine Änderung des Familiennamens.

jurisPK-BGB Band 4: Aktualisierung von § 1618 BGB, Randnummer 22.2 vom 18.05.2012

Nach einer Entscheidung des VG Regensburg v. 15.04.2010 (RO 2 K 09.02164) steht der Änderung des Familiennamens aus Gründen des Kindeswohls nicht entgegen, dass der allein sorgeberechtigte Elternteil dem Kind unmittelbar nach dessen Geburt gemäß § 1617a Abs. 2 Satz 1 BGB den Familiennamen des anderen Elternteils erteilt hat, da es nicht um die Frage geht, ob sich der sorgeberechtigte Elternteil an seiner Erklärung festhalten lassen muss, sondern darum, ob das Kindeswohl eine Änderung des ...

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