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Preisangebote nur an Unternehmer - Preisangaben
(B2B) |
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Sie sind aus Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht abgemahnt worden ? Ohne anwaltliche Beratung kann die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung oder die Nichtbeachtung derselben bei einem Fehler zur Existenzgefährdung werden. >>>
Filesharing ist seit den Napster-Zeiten beliebt und wird immer beliebter.
Gegen legale Tauschbörsen für z. B. Freeware, Open-Source-Software oder
lizenzfreie Bilder ist natürlich nichts einzuwenden. Oftmals wird jedoch
in illegalen Tauschbörsen gegen das Urheberrecht verstoßen. Die
Rechteinhaber (z. B. die Musikindustrie) gehen dann rigeros gegen den
Verletzer vor. Zunächst wird über die Staatsanwaltschaft der Inhaber
eines Internetanschlusses ermittelt, um diesen dann im Wege einer
Abmahnung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch zu
nehmen. >>>
Einige unseriöse Firmen schwächen das Vertrauen in den Online-Handel und
verdienen ihr Geld im Medium Internet damit, dass sie auf ihren
Internetseiten Leistungen anbieten, die nicht als kostenpflichtige Dienste
erkennbar sind. >>>
Schon für wenig Geld lassen sich heute Domainnamen registrieren und Websites mit Hilfe von HTML-, Script-Editoren leicht erstellen. Aber auch eCommerce-Shop-Systeme (z. B. OSCommerce oder XTCommerce) können als Open-Source-Pakete von Unternehmen auf ihrem Webspace leicht installiert werden, ohne dass dies besondere technische Vorkenntnisse erfordert. Gerade dieser unbeschwerte Zugang über das Medium Internet zum eCommerce lässt leicht die großen Risiken vergessen, die einen Website-Betreiber mit der Veröffentlichung seiner Web-Seiten im Internet treffen. >>>
Das Verkaufen auf Internetplattformen wie z. B. ebay oder Amazon ist für viele Unternehmer nicht mehr nur eine Nebeneinnahme, sondern zur Haupteinnahmequelle geworden. Aber auch so mancher Unternehmer, der sein Gewerbe bei z. B. ebay startete musste schon die bittere Erfahrung machen, dass ein "normaler Internetshop" im Medium Internet nicht die erwarteten Umsätze bringt. Die Existenzen vieler gerade Kleingewerbetreibender sind somit untrennbar mit diesen Internetplattformen verbunden. >>>
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem rechtlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie erleichtern die Abwicklung von Rechtsgeschäften aller Art. Umfang und Grenzen der Zulässigkeit werden durch Gesetz und Rechtsprechung festgelegt. Häufig ist es aber so, dass Unternehmer sich ihre AGB "ohne Prüfung" von irgendwelchen Internetseiten zusammensuchen und diese dann in ihren Internetshop übernehmen. Auch frei nach dem Motto "wenn die Großen diese AGB verwenden, müssen diese stimmen". Darauf darf man sich nicht verlassen. >>> Häufig in unserer Beratungspraxis hören wir die Frage, "ob Amazon-Händler eigene AGB brauchen". Da Amazon selbst über die Plattform verkauft, hält Amazon auch mehrere Versionen eigener AGB dem Verbraucher vor. Der Amazon-Händler kann sich diese AGBs aber nicht zu eigen machen; sie gelten nur für Verträge mit Amazon-Kunden, also nur, wenn ein Kunde direkt bei Amazon etwas kauft. >>>
Wenn Ihr Geschäft erfolgreich ist besteht die Gefahr, dass Mitbewerber den guten Namen Ihres Unternehmens unlauter ausnutzen. >>> Beachten Sie unsere Link-Regeln |
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